Aktuelle Informationen und Elternbriefe der Albert-Schweitzer-Schule Wedel.
 
 
 
 
 
 
 




Eltern Infos der Albert-Schweitzer-Schule

Hinweis zur Sicherung des Schulbesuches aller Kinder


Hiermit erhalten Sie einige Informationen, die Sie bitte beachten, wenn Ihr Kind aus Krankheitsgründen o.ä. nicht die Schule besuchen kann.

Hinweise zur Sicherung des regelmäßigen Schulbesuches aller Kinder sind im Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz in den § 4, 11 und 26 nachzulesen.

Bitte beachten Sie folgende Punkte:
Wenn Ihr Kind wegen Krankheit oder sonstiger nicht voraussehbarer Gründe nicht am Unterricht teilnehmen kann, melden Sie bitte Ihr Kind schon am ersten Tag bis 8.30 Uhr telefonisch im Schulbüro ab (Telefon-Nummer: 04103-912180), damit wir uns keine Sorgen um Ihr Kind machen. Sollte Ihr Kind länger als 3 Schultage fehlen, legen Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung vor.

Auf wiederholte Fehlzeiten und damit auch auf wiederholtes Zuspätkommen, reagiert die Schule mit einem vom Schulamt festgelegten Vorgehen.

Hierbei handelt es sich nicht um Fehlzeiten, die aufgrund von langwierigen Krankheiten (z.B. Lungenentzündung, Krankenhausaufhalte etc.) notwendig sind. In solchen Fällen muss aber auch ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegen!

Der Handlungsleitfaden sieht zunächst Mitteilungen im Infoheft und Gespräche mit den Eltern vor. Sollten sich die Fehltage oder das Zuspätkommen nicht positiv verändern, reicht der Maßnahmenkatalog vom Einschalten des Jugendamtes bis zur Einleitung von Bußgeldverfahren.

Unsere Erfahrungen zeigen jedoch glücklicherweise, dass die meisten Eltern ihre Kinder fristgerecht krank gemeldet haben. Trotzdem möchten wir Sie bitten, auf dem unteren Abschnitt die Kenntnisnahme dieses Schreibens zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen
S. Binger (Rektorin)