Kinder mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie) nehmen im vierten Schuljahr am Förderunterricht LRS teil.
 
 
 
 
 
 
 




Unterricht an der Albert-Schweitzer-Schule

Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)


Seit dem 1. August 2013 gilt der Erlass zur „Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (Legasthenie)“.

Es gibt immer wieder Kinder, die trotz normaler bis guter Intelligenz große Probleme mit der Rechtschreibung haben. Oft sind die Leistungen in Mathematik gut, die Kinder arbeiten mündlich gut mit, haben aber große Schwierigkeiten richtig zu schreiben.

Diese Kinder nehmen in der Regel im dritten und vierten Schuljahr am Förderunterricht LRS teil, in diesem Förderunterricht werden Rechtschreibregeln und Rechtschreibphänomene besprochen und geübt.

Im Zeitraum November bis Januar erfolgt die Testung. Dabei handelt es sich um einen vorgegebenen Rechtschreibtest und um einen Intelligenztest. Zu dieser Testung müssen die Eltern schriftlich zustimmen.

Fallen die Rechtschreibergebnisse unterdurchschnittlich aus und die Intelligenz liegt laut Test im Normalbereich, hat das Kind ein Anrecht auf Ausgleichsmaßnahmen, z.B. mehr Zeit um eine Klassenarbeit zu schreiben, Notenschutz oder Hilfsmittel, wie das Wörterbuch bei Diktaten. Es können auch Lückentexte statt herkömmlicher Diktate geschrieben werden.