Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.
 
 
 
 
 
 
 




Ganztag an der Albert-Schweitzer-Schule

Kostenunterstützung


Das Bildungs- und Teilhabepaket
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag Wohngeld, oder Leistungen nach §1a, 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.

Leistungen:
  • die Erstattung der tatsächlichen Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten,
  • die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Höhe von 100 Euro je Schuljahr: 70 Euro zum 1. August, 30 Euro zum 1.Februar,
  • Erstattung der Kosten für Schülerbeförderung zum Besuch der nächst gelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, sofern diese nicht von Dritten übernommen werden und die Bestreitung aus dem Regelbedarf nicht zumutbar ist (Zuzahlung),
  • eine ergänzende angemessene Lernförderung, soweit diese geeignet und erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen (Formular Lernförderung)
  • die Erstattung der Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen warmen Mittagsverpflegung, sofern diese in schulischer Verantwortung angeboten wird (zum Beispiel im Rahmen von Ganztag oder Betreuung), Eigenanteil von 1 Euro/Tag
  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auch auf Unterstützung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von monatlich 10 Euro für: – Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur, Geselligkeit, – Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung, – die Teilnahme an Freizeiten von Vereinen und Verbänden.
Anträge:
Die Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe sind beim Kreis Pinneberg, Fachdienst Soziales zu stellen, wenn Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII (Sozialgeld oder Sozialhilfe) oder Leistungen nach §1a, 2 und 3 des Asylbewerber-leistungsgesetzes bezogen werden.

Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld) stellen ihren Antrag bei ihrem zuständigen Jobcenter.

Die Albert-Schweitzer-Schule kann aus rechtlichen Gründen keine Anträge ausfüllen oder weiterleiten.

WeKi – Finanzierung des Mittagessens an der Albert-Schweitzer-Schule
WeKi steht für „Wedel für Kinder“.

Die WeKi-Initiative unterstützt bei Bedarf einzelne Wedeler Familien, damit alle Kinder am Mittagessen an den Schulen in Wedel teilnehmen können.

Die Organisation für eine Finanzierung des Essens an der Albert-Schweitzer-Schule durch WeKi erledigt die Schule ganz unkompliziert. In einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihnen können wir darüber sprechen, ob WeKi eine gute Lösung für Sie und Ihr Kind ist.

Bei Fragen zu WeKi können Sie Frau Streubel gerne anrufen oder per E-Mail Kontakt zu ihr aufnehmen.

Frau Streubel
Ganztagsbüro
Tel.: 04103 9121827
E-Mail: s.streubel@ass.wedel.de