Krankmeldungen an der Albert-Schweitzer-Schule Wedel.
 
 
 
 
 
 
 




Eltern Infos der Albert-Schweitzer-Schule

Krankmeldungen


Sollte ihr Kind erkrankt sein, rufen Sie bitte bis 08.30 Uhr im Sekretariat bei Frau Hensel / Frau Elsen unter 04103 912180 an und sprechen auf den Anrufbeantworter.

Ist Ihr Kind länger als drei Tage am Stück erkrankt, benötigen Sie ein ärztliches Attest.

Kehrt Ihr Kind nach einer Krankheit zurück in die Schule, braucht es eine schriftliche Entschuldigung auf einem Extrablatt bzw. bei einer längeren Fehlzeit wie oben beschrieben ein ärztliches Attest.

Sollte Ihr Kind an einer meldepflichtigen Erkrankung (z.B. Masern, Mumps, Keuchhusten, Windpocken, Ringelröteln, Scharlach, Krätze, Kopfläuseleiden etc.) leiden, darf es nach der Genesung nur mit ärztlicher Bescheinigung wieder am Unterricht teilnehmen.

Wenn Schülerinnen oder Schüler innerhalb eines Schulhalbjahres mehr als zehn Tage unentschuldigt bzw. ohne ärztliches Attest fehlen sollten, muss jede weitere Fehlzeit ärztlich attestiert werden (Absentismus).